Vereinte Deckungsprüfung und Rechtsberatung bei Versicherern verstärkt systematisch Interessenkonflikte

0

Im Vorfeld der JuMiKo mobilisieren die Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit Landesrechtsanwaltskammern gegen eine bayerische Initiative, die Rechtsschutzversicherern juristische Beratungsaufträge übertragen will. Nach Ansicht der Anwaltschaft untergräbt dieser Plan die Neutralität und Unabhängigkeit der Beratungspflicht und stellt verlässlichen Verbraucherschutz infrage. Die BRAK betont die Gefahr systemischer Interessenkonflikte bei Versicherern und fordert eine zügige bundesweite Zurückweisung des Vorschlags, um berufsrechtliche Standards zu sichern.

Allianz der Anwaltschaft verteidigt energisch RDG gegen bayerischen Versicherer-Vorschlag

Während der 96. JuMiKo in Bayern üben BRAK und die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern deutliche Kritik an dem bayerischen Entwurf, der Rechtsschutzversicherern erweiterte beratende Aufgaben zubilligen möchte. Sie betonen, dass das Rechtsdienstleistungsgesetz so de facto ausgehebelt werde und die unabhängige Versorgung mit juristischem Rat verloren gehe. Versicherer stünden in einem klaren Interessenkonflikt, da sie Kosten minimieren und Gewinne maximieren müssen. Verbraucher würden dadurch systematisch benachteiligt und ihr Vertrauen langfristig untergraben.

Bleierne Interessenkonflikte drohen durch vereinte Versichererleistungen – BRAK zweifelt heftig

Rechtsschutzversicherer unterliegen einer klaren Profitlogik und optimieren ihr Modell durch geringere Auszahlungen und höhere Prämien. Die Bundesrechtsanwaltskammer kritisiert, dass eine vereinte Deckungsprüfung und Rechtsberatung in einem Unternehmen systemisch Interessenkonflikte hervorruft. Druck auf Kostendeckungsentscheidungen gepaart mit juristischer Betreuung birgt das Risiko der Befangenheit. Versicherte können nicht abschätzen, ob die Beratung dem Mandantenwohl dient oder eigennützigen Interessen folgt.

Anwältinnen warnen dringend vor vermehrter Versicherervermittlung statt unabhängiger Rechtsberatungsschutz

Die Praxis zeigt, dass Versicherungsunternehmen ohne gerichtliche Anordnung keine Deckungserklärung abgeben, selbst wenn Anwältinnen und Anwälte rechtliche Ansprüche begründet vortragen. Erst Klagen sichern verbindliche Zusagen zur Kostenübernahme. Die berufsständischen Normen der Anwaltschaft hingegen bewahren Mandantinnen und Mandanten vor einseitigen Ablehnungen. Eine Abgabe der Beratungsverantwortung an Versicherer würde die bewährten Schutzmechanismen außer Kraft setzen und Verbraucherinnen und Verbraucher einer unberechenbaren Wirtschaftspolitik in der Schadensregulierung aussetzen. ohne klare Kontrolle und Transparenz. ausgeliefert.

Kostenverweigerung droht Mandanten, wenn Versicherer selbst Beratung übernehmen

Der Vorstoß, Beratungsaufgaben und Deckungsprüfung unter ein Dach von Rechtsschutzversicherern zu stellen, sei laut Wessels ein Geschenk an Versicherungsunternehmen, das zulasten der Mandanten gehe. Er führt aus, dass eine strukturelle Trennung innerhalb des jeweiligen Unternehmens nicht ausreiche, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Versicherer seien auf Profit ausgerichtet und würden vornehmlich ihre wirtschaftlichen Interessen verfolgen, wodurch die Rechtsansprüche ihrer Versicherten deutlich geschwächt würden.

Rechtsschutzversicherer dürfen keinesfalls Rechtsberatung übernehmen, fordert BRAK lautstark eindeutig

Indem BRAK ihre Stimme erhebt und gemeinsam mit den Rechtsanwaltskammern Widerstand leistet, bleiben die Grundprinzipien unabhängiger Rechtsberatung erhalten. Transparente Interessenabwägung und effektiver Verbraucherschutz verhindern willkürliche Ablehnungen von Kostendeckungszusagen. Mandantinnen und Mandanten genießen so eine neutrale Rechtsvertretung, die berufsrechtliche Vorgaben strikt beachtet. Diese gebündelte Gegenwehr wahrt den hohen Qualitätsanspruch des Rechtsdienstleistungsgesetzes und stärkt das Vertrauen in eine faire, unabhängige Anwaltschaft.

Lassen Sie eine Antwort hier