Die Schulpflicht in Deutschland stellt Eltern vor Herausforderungen, wenn sie außerhalb der Schulferien verreisen möchten. Es gibt jedoch Wege, dies dennoch zu ermöglichen. Eine Option besteht darin, eine Beurlaubung von der Schule zu beantragen. Dies ist jedoch nur in besonderen Ausnahmefällen möglich und liegt im Ermessen der Schulleitung. Eine andere Möglichkeit ist der Besuch einer Fernschule, bei der das Kind den Unterrichtsstoff mitnehmen und unterwegs lernen kann. Es ist wichtig, sich mit der Schule abzusprechen und sicherzustellen, dass das Kind keine Lerninhalte verpasst.
Reiseplanung mit schulpflichtigen Kindern: Was beachten?
Die Schulpflicht in Deutschland stellt Eltern vor die Herausforderung, wie sie eine Reise mit ihren Kindern außerhalb der Schulferien planen können. Es ist wichtig zu beachten, dass Kinder gesetzlich verpflichtet sind, am Unterricht teilzunehmen, und dass Eltern ihre Kinder nicht einfach aus der Schule nehmen dürfen, um zu reisen. Wenn sie dies dennoch tun, können sie mit rechtlichen Konsequenzen wie Bußgeldern oder Haftstrafen rechnen. Es ist ratsam, alternative Lösungen zu suchen, wie zum Beispiel die Absprache mit der Schulleitung oder die Nutzung von Fernschulen.
Die Schulpflicht in Deutschland verbietet es Eltern, ihre Kinder ohne Genehmigung der Schulleitung vom Unterricht zu befreien, um zu reisen. Weder in Bayern noch in Nordrhein-Westfalen sind Ausnahmen möglich. Dennoch gibt es Möglichkeiten, in Absprache mit der Schulleitung oder auf alternative Weise eine Reise zu ermöglichen.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Schulleitung in „besonders gelagerten Ausnahmefällen“ Schüler von der Schulpflicht befreien kann, um ihnen eine begrenzte Zeit für eine Reise zu ermöglichen. In Bayern ist dies im § 20 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) und in Nordrhein-Westfalen im § 43 Absatz 4 des Schulgesetzes NRW geregelt. Eine Beurlaubung erfordert jedoch wichtige Gründe, die im Runderlass des Ministeriums festgelegt sind. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Schulleitung.
Wenn Eltern eine Beurlaubung von der Schule für ihr Kind beantragen möchten, sollten sie sowohl die Schulleitung als auch den Klassenlehrer informieren. Die Zustimmung der Klassenleitung ist wichtig, um das Gespräch mit der Schulleitung zu erleichtern. Unter bestimmten Umständen kann die Schulleitung eine Beurlaubung genehmigen und das Kind vorübergehend vom Unterricht befreien.
Gemäß den Schulämtern in Bayern und Nordrhein-Westfalen ist es während einer Beurlaubung nicht erlaubt, dass das Kind am Unterricht teilnimmt, auch nicht online. Daher besteht die Möglichkeit, dass es während der Reise Lerninhalte verpasst.
Um schulpflichtigen Schülern, die gerne reisen möchten, eine Lösung zu bieten, hat Nordrhein-Westfalen den Erlass zum „Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch“ eingeführt. Dieser Erlass legt fest, dass der Besuch einer Schule im Reiseland oder im Ausland sichergestellt sein muss. Besonders bei längeren Auslandsaufenthalten ist dies eine gute Option. Allerdings ist diese Lösung nicht geeignet, wenn die Familie während der Reise ständig unterwegs ist und nirgendwo länger bleibt. Vor allem wenn das Kind nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt, kann dies zu Schwierigkeiten führen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass das Kind eine Fernschule besucht, an der auch deutsche Schülerinnen und Schüler zugelassen sind. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Option mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann. Eltern müssten ihre Kinder möglicherweise auch außerhalb des Fernschulunterrichts unterrichten, um sicherzustellen, dass sie nach der Reise über mehr als nur das Mindestmaß an Wissen und den Unterrichtsstoff der heimischen Schule verfügen. In Fernschulen gibt es wie in Schulen im Gastland Abschlussprüfungen, und die Wiedereingliederung in die deutsche Schule zum neuen Schuljahr ist möglich.
Eine flexible Möglichkeit ist es, den Unterrichtsstoff der eigenen Schule mit auf Reisen zu nehmen und unterwegs zu lernen. Dabei sollte die Reise so geplant werden, dass das Kind während der anstehenden Klausuren wieder in der Schule ist. Es ist jedoch wichtig, vorab Absprachen mit den Fachlehrern und der Schulleitung zu treffen, da dieses Konzept in Deutschland nicht offiziell anerkannt ist.
Hierfür stehen zahlreiche Ratgeber und Online-Seiten zur Verfügung, die Unterrichtsmaterialien und Tipps bereitstellen.
Um trotz Schulpflicht mit Kindern zu reisen, kann man den Wohnsitz in Deutschland abmelden. Dadurch erlischt auch die Schulpflicht. Bei einer Anmeldung in einem anderen Land gelten die dortigen Gesetze, und es kann sein, dass anstelle einer Schulpflicht eine Bildungspflicht besteht. Unter bestimmten Bedingungen ist auch Homeschooling erlaubt. Diese Option sollte jedoch sorgsam geprüft werden.
Obwohl in Deutschland Schulpflicht besteht, gibt es Möglichkeiten, mit Kindern zu reisen. Eine Option ist es, eine Beurlaubung vom Unterricht zu beantragen, was jedoch von der Schulleitung genehmigt werden muss. Eine weitere Möglichkeit ist der Besuch einer Fernschule, an der auch deutsche Kinder angemeldet werden können. Alternativ kann der Unterrichtsstoff der eigenen Schule mitgenommen und unterwegs gelernt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Schulpflicht in Deutschland eine gesetzliche Verpflichtung ist und entsprechende Regelungen eingehalten werden müssen.