Die Europäische Union plant, den Energieverbrauch in Gebäuden und den damit einhergehenden Kohlendioxidausstoß durch eine angepasste Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie erheblich zu senken. Die Energy Performance of Building Directiv (EPBD) soll dazu beitragen, dass die Renovierungsquote in der EU beträchtlich steigt. Dieser Schritt ist von großer Bedeutung, um die energie- und klimapolitischen Ziele der EU zu erreichen und den Klimawandel zu bekämpfen.
Gebäude- und Wärmenetzförderung: Schlüssel zur Erreichung der EU-Ziele
Die Neufassung der Gebäuderichtlinie ist eine notwendige Maßnahme, um den Energieverbrauch in Gebäuden zu senken und die Klimaziele der EU zu erreichen. Durch die Bereitstellung geeigneter Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich der Gebäude- und Wärmenetzförderung, können Renovierungsmaßnahmen unterstützt und der Einsatz energieeffizienter Technologien gefördert werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um den Kohlendioxidausstoß zu reduzieren und den Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung zu ermöglichen.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) unterstützt die Forderung der Bundesregierung, dass die Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie nationale Gegebenheiten berücksichtigt und Flexibilität ermöglicht. Dies ist notwendig, da der Gebäudebestand, das Klima und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten stark variieren.
Die Möglichkeit der nationalen Regelungskompetenz ist für Deutschland unverzichtbar, um den Gebäudebestand gezielt anzugehen und eine effektive Modernisierung umzusetzen. Insbesondere der Quartiersansatz hat sich als vielversprechend erwiesen, da er eine koordinierte Vorgehensweise ermöglicht. Zusätzlich ist es wichtig, dass der deutsche Gesetzgeber auch bei der Energieversorgung von Neubauten selbst entscheiden kann, um auf die spezifischen Gegebenheiten des Landes einzugehen. Das novellierte Gebäudeenergiegesetz und das neue Wärmeplanungsgesetz schaffen bereits die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen, um diese Ziele zu erreichen.
In einer Zeit, in der Planungs- und Investitionssicherheit von großer Bedeutung sind, ist es entscheidend, dass das Prinzip „Fordern und Fördern“ weiterhin gleichzeitig angewendet wird. Die Förderung der Umrüstung von Erdgas auf Wasserstoff und die Erweiterung bestehender Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien sind wichtige Schritte zur Reduzierung des Kohlendioxidausstoßes. Neben erneuerbarem Strom und klimaneutraler Wärme ist Wasserstoff ein zentraler Bestandteil der Energiewende.
Mit der überarbeiteten Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie besteht die Möglichkeit, den Energieverbrauch in Gebäuden zu senken und somit den Ausstoß von Kohlendioxid zu reduzieren. Durch eine gesteigerte Renovierungsquote können wir unsere energie- und klimapolitischen Ziele erreichen. Es ist jedoch von großer Bedeutung, dass die nationalen Gegebenheiten berücksichtigt werden und Spielraum für individuelle Lösungen vorhanden ist. Eine umfassende Planung und Investitionssicherheit sind entscheidend, um die notwendigen Maßnahmen erfolgreich umzusetzen. Das bewährte Prinzip „Fordern und Fördern“ sollte weiterhin angewendet werden, um einen reibungslosen Übergang zu klimaneutralen Energieträgern zu ermöglichen. Dabei spielt Wasserstoff eine entscheidende Rolle für die Energiewende.