Solarpflicht: Seit Jahresbeginn 2023 ist eine Solarausstattung für neu gebaute Dächer verpflichtend

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Das Berliner Solargesetz schreibt seit dem 1. Januar 2023 vor, dass private Eigentümer bei der Errichtung von neuen Gebäuden die Solarpflicht beachten müssen. Konkret bedeutet dies, dass eine Photovoltaik-Anlage auf den Neubauten installiert und in Betrieb genommen werden muss.

Erweiterungen am Dach: Gesetz schreibt Photovoltaik-Anlagen für Privatbesitzer vor

Selbst bei bereits bestehenden Gebäuden, die sich in Privatbesitz befinden, tritt die Vorgabe in Kraft, sobald umfangreiche Umbaumaßnahmen am Dach durchgeführt werden, wie beispielsweise eine Aufstockung oder Sanierung. Die Pflicht zur Installation von Solaranlagen betrifft sowohl Wohngebäude als auch Gewerbe- und Industriegebäude. Das Gesetz schreibt vor, dass mindestens 30 Prozent der Dachfläche für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden müssen.

Im Fall von Bestandsgebäuden ist es möglich, Dachaufbauten, Dachfenster und ähnliche Bauelemente von der Gesamtfläche des Daches abzuziehen. Gebäude mit einer Nutzungsfläche von bis zu 50 Quadratmetern sind jedoch von der Pflicht zur Installation von Solarenergieanlagen ausgenommen. Zur Unterstützung des Solarausbaus stellt das Land Berlin verschiedene Förder- und Beratungsangebote zur Verfügung. Das Solarzentrum Berlin bietet sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen eine kostenfreie Erstberatung an, die unabhängig und neutral gegenüber Produkten und Herstellern ist.

SolarPLUS, das Förderprogramm des Landes Berlin, bietet gezielte Unterstützung für den Solarausbau an. Privatpersonen und Unternehmen können von dieser Förderung profitieren, insbesondere durch Investitionen in Stromspeicher, um den lokal erzeugten Stromanteil weiter zu maximieren.

Die Förderung von Solaranlagen in Berlin geht über herkömmliche Maßnahmen hinaus und umfasst auch den Schutz des kulturellen Erbes. Dank des Förderprogramms können denkmalgeschützte Gebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden, ohne den historischen Charakter zu beeinträchtigen. Zusätzlich werden Fassaden-Photovoltaikanlagen gefördert, um innovative Lösungen für die Integration von Solarenergie in die Architektur zu schaffen.

Das Solargesetz Berlin wurde am 17. Juni 2021 im Abgeordnetenhaus beschlossen und trat am 16. Juli 2021 in Kraft. Seine Hauptabsicht besteht darin, die Nutzung der Sonnenenergie auf den Dächern Berlins zu fördern und somit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Die öffentlichen Gebäude in Berlin unterliegen bereits strengeren Anforderungen gemäß dem Berliner Klimaschutz und Energiewendegesetz.

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