Wer als Eigentümer seine Wohnung gegen die Bestimmungen des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes (ZwVbG) als Ferienwohnung vermietet und diese so dem Berliner Wohnungsmarkt entzieht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das Bußgeld wird dabei pro vermieteter Ferienwohnung fällig.
Wie hoch ist das Bußgeld, welches das ZwVbG vorsieht?
Die Höhe des Bußgeldes kann bis zu 100.000 Euro betragen – pro Wohnung. Die Höhe des Bußgeldes hängt davon ab, welche Einnahmen der Eigentümer mit seiner Wohnung erzielt. Vermietet ein Eigentümer mehrere Wohnungen als Apartment bzw. Ferienwohnung kommt da schnell ein Sümmchen zusammen.
Wie wird die Einhaltung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes kontrolliert?
Die Kontrollen werden von den Berliner Bezirken veranlasst und durchgeführt. Seit Mai 2016 sind diese allerdings mit den eingehenden Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen überlastet, so dass es noch nicht zu ausgeprägten Kontrollen kommt, sagt der Bezirksstadtrat von Berlin-Mitte Stephan von Dassel (Grüne).
Eine zweckentfremdete Wohnung melden
Wer der Meinung ist, einem möglichen Verstoß gegen das ZwVbG melden zu müssen, für den hat das Land Berlin eine Internetseite eingerichtet. Damit knüpft das Land Berlin an alte deutsche Traditionen an. Bravo!
Bildnachweis: © Fotolia – contrastwerkstatt