Wohnungstausch im Urlaub: verstößt das gegen das ZwVbG?

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Ein bisschen Abenteuer ist es schon, wenn man mit einem völlig unbekannten Menschen auf dieser Welt seine Wohnung tauscht. „Tausche Berlin gegen Lissabon oder Johannisburg“ – wer diese Form des Urlaubens für sich erkannt hat, dem steht die weite Welt offen. Doch steht einem solchen Berliner auch Ärger in der Heimat ins Haus – genauer: in die eigene Wohnung?

Der Wohnungstausch wird 60!

So jung und modern der Wohnungstausch auch klingen mag, er ist schon fast im Rentenalter. Die Idee zum Wohnungstausch kommt wie so Vieles aus den USA. Ursprünglich ging es darum, dass Dozenten an Universitäten durch ihren Wohnungstausch an den Austauschprogrammen von Universitäten teilnehmen können sollten. So entstand damals in den 50er-Jahen in den USA die Tauschbörse Homelink. Erst viel später ließ Homelink für sein Tauschangebot auch Urlauber zu. Homelink offeriert derzeit über 15.000 Tauschwohnungen und Tauschhäuser bereit. Die Objekte stammen aus über 70 Ländern.

Der Wohnungstausch in Berlin

In Berlin gibt es die spezielle Situation, des ZwVbG. Deshalb stellt sich natürlich die Frage, ob ein Berliner seine Wohnung einem Interessenten als Ferienwohnung im Tausch zur Verfügung stellen darf. Dieser Fall ist weiterhin zulässig. Allerdings ist der Wohnungstausch an Bedingungen geknüpft.

Tauscht ein Wohnungseigentümer seine Berliner Wohnung für die Urlaubszeit mit einer anderen Person, darf keine Miete vereinnahmt werden. Hier ist bestenfalls ein Ausgleich möglich, wenn beide Wohnungen sich von der Größe oder der Wohnlage her unterscheiden.

„Geht Wohnraum dauerhaft verloren?“ – so lautet die Frage, die sich die Berliner Bezirksämter stellen. Bewohnt der Eigentümer seine Wohnung vor und nach dem Tausch, kann die Frage klar mit Nein beantwortet werden.

Wohnungstausch: gerne, aber wo und wie?

Wenn der Wohnungstausch für den Urlaub zulässig ist, wo kann man schauen, was es so in der Welt an Tauschangeboten für die eigene Bude gibt? Und was muss beachtet werden?

Die Formalitäten sind wichtig. Haftungsfragen müssen vor dem Tausch geklärt werden, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen ist Pflicht. Mittlerweise gibt es eine ganze Reihe von Online-Tauschbörsen für den geneigten Wohnungs- oder Häusletauscher.

  • Homelink
    www.homelink.de
    Dies ist die erste und somit älteste Tauschplattform. Wie schon weiter oben ausgeführt, sind hier übr 15.000 Objekte in über 70 Ländern verfügbar. Für einen Jahresbeitrag von 140 Euro kann man an der Plattform Homelink partizipieren.
    Das deutsche Homelink-Büro ( eines von 28 internationalen Büros ) erreicht man telefonisch hier: 09503 / 503037.
  • Haustauschferien
    www.haustauschferien.com
    Über 30.000 Mitglieder aus 115 Lndern finden sich auf der Plattform Haustauschferien zusammen. Haustauschferien bezeichnet sich selbst als Nummer eins weltweit. Der Mitgliedsbeitrag ist etwas geringer als bei Homelink. Er liegt bei 83,40 Euro pro Jahr, bzw. bei 32,85 Euro pro Quartal. Der Mitgliedsbeitrag schließt eine Reiserücktrittsversicherung und eine Versicherung gegen Sachbeschädigung mit ein.
  • Home for Home
    www.homeforhome.com
    Home for Home stammt aus Spanien und bietet seine Dienste völlig kostenfrei an. Das Angebot umfasst immerhin etwa 10.000 Objekte in über 20 Ländern.
  • Fewo-Tausch
    www.fewo-tausch.de
    Fewo-Tausch sieht sich mehr als Kommunikationsplattform und bietet 500 Tauschangebote in mehr als 30 Ländern.

Bildnachweis: © Fotolia – Frank Gärtner

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