Abschaffung der EEG-Umlage: Wärmepumpen-Strom profitiert massiv von EEG-Novelle

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Bis 2030 benötigt Deutschland fünf bis sechs Millionen Wärmepumpen. Eine Forcierung des Ausbaus erwarten viele von der EEG-Novelle. Der Zubau an Wärmepumpen soll damit noch einmal beschleunigt werden.

Bundesregierung beschließt Abschaffung der EEG-Umlage

Versprochen wird manches, gehalten weniger. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage hat die Ampelkoalition jedoch nun zu ihrem einstigen Versprechen Stellung bezogen. Die notwendigen Schritte, mit der die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 abgeschafft werden soll, wurden jetzt eingeleitet. Jede Kilowattstunde Strom wird damit für nicht privilegierte Kunden um 3,723 Cent günstiger. Mehr noch sparen die Endverwender: für sie sinkt der Preis der Kilowattstunde um 4,43 Cent. Jährlich kommen bei einem Stromverbrauch von 3.500 kWh so bis zu 190 Euro zusammen. Damit sollen Stromkunden vor allem schnell und direkt profitieren. Eine gesetzliche Absicherung der Senkung der Strompreise für Letztverbraucher zur zweiten Jahreshälfte 2022 wird ebenfalls angestrebt. Den Gesetzesentwurf legte die Bundesregierung schon jetzt auf den Tisch. Um die Entlastung dauerhaft zu sichern und zu erreichen, dass Energie für Verbraucher günstiger wird, ist eine EEG-Novelle nötig.

Wie viel spart ein Haushalt durch die Abschaffung der EEG‑Umlage?
Jahresverbrauch Einsparung pro Jahr
für privilegierte Kunden
Einsparung pro Jahr
für Endverwender
Einsparung für einen 1-Personen-Haushalt
1.250 kWh 46,54 Euro 55,38 Euro
1.500 kWh 55,85 Euro 66,45 Euro
1.750 kWh 65,15 Euro 77,53 Euro
2.000 kWh 74,46 Euro 88,60 Euro
2.250 kWh 83,77 Euro 99,68 Euro
Einsparung für einen 2-Personen-Haushalt
2.500 kWh 93,08 Euro 110,75 Euro
2.750 kWh 102,38 Euro 121,83 Euro
3.000 kWh 111,69 Euro 132,90 Euro
3.250 kWh 121,00 Euro 143,98 Euro
3.500 kWh 130,31 Euro 155,05 Euro
Einsparung für einen 3-Personen-Haushalt (Familie)
3.750 kWh 139,61 Euro 166,13 Euro
4.000 kWh 148,92 Euro 177,20 Euro
4.250 kWh 158,23 Euro 188,28 Euro
4.500 kWh 167,54 Euro 199,35 Euro
4.750 kWh 176,84 Euro 210,43 Euro
5.000 kWh 186,15 Euro 221,50 Euro

Verbrauchern macht der Strommarkt derzeit Angst

Wenn die Strompreise weiter ansteigen, müssen Verbraucher sich damit abfinden, mehr für ihre Energie zu bezahlen als bisher. Die Versorger reichen die höheren Erzeugungskosten an die Verbraucher weiter, denen nichts anderes übrig bleibet, als die Erhöhungen zu akzeptieren.

Erneuerbare Energiequellen sollen ab dem Jahr 2035 nahezu den gesamten Strom in Deutschland liefern. Erst mit der EEG-Novelle wird künftig die Deckung des Strombedarfs durch erneuerbare Energiequellen möglich werden. Das aktuell geltende EEG 2021 sieht hingegen vor, dass der Bruttostromverbrauch bis 2030 zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden kann. Die Stromerzeugung ohne Treibhausgase muss danach erst bis 2050 erreicht sein. So aber hat sich Deutschland gemeinsam mit Großbritannien und den USA zu einer klimaneutralen Stromversorgung bis 2035 committed.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Das bringt die EEG-Novelle

Mit der EEG 2023 werden bis zum Jahr 2035 nur noch erneuerbare Energien die Stromversorgung Deutschlands abbilden. Bis 2030 soll der Bruttostromverbrauch zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Ausschreibemengen und Ausbaupfade für Solaranlagen und Windenergieanlagen erhöht werden. Umlagen für Direktbelieferungen und Eigenverbräuche werden ebenso gestoppt wie die EEG-Förderung.

Die Nutzung erneuerbarer Energien liegt seit der EEG-Novelle im öffentlichen Interesse und ist auch für die öffentliche Sicherheit relevant. Mit gesonderten Gesetzgebungsverfahren sollen Hemmnisse im Ausbau der Windenergie zu Lande aus dem Weg geräumt werden. Bürgerenergiegesellschaften, die Wind- und Solarprojekte umsetzen wollen, müssen sich nicht mehr an Ausschreibungen beteiligen. Davon verspricht man sich eine Beschleunigung und weniger Bürokratie.

Spitzenlastkraftwerke im Bereich der Biomasse sollen gezielt gefördert werden. Bioenergie soll systemdienlich ausgespielt werden und einen größeren Beitrag zur gesicherten Stromversorgung der Bevölkerung leisten können.

Für eine wasserstoffbasierte Stromspeicherung in Verbindung mit erneuerbaren Energien ist eine Förderung vorgesehen. Damit soll eine Erprobung der Speicherung von Energie in Wasserstoff in Kombination mit der Rückverstromung möglich werden. Der Erlass der Verordnung soll noch in 2022 erfolgen.

Die bisherige „Besondere Ausgleichsregelung“, die jetzt nur noch für die Offshore-Netzumlage sowie für die KWKG-Umlage benötigt wird, soll an die neuen Vorgaben zu den Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie angepasst werden. So wird sie fließend in das Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) übergehen.

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